HAMBURG BAMF DISKRIMINIERT TÜRKISCHE LGBTQ-FLÜCHTLINGE

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Afghanische und arabische (syrische) Lgbtq-Asylbewerber erhalten mit einem positiven Bescheid eine Aufenthaltsgenehmigung und anerkanntes Asyl.Das Hamburger Bamf hält an dieser menschenverachtenden Praxis mit zweierlei Maß fest .

Das Hamburger Bamf hat eine besondere und große Zuneigung zu Afghanen. Afghanen passen nicht in die europäische Kultur, ihre Zivilisation passt nicht, ihre Kultur passt nicht, und doch stellt das Bamf Aufenthaltsgenehmigungen aus und gibt ihnen das Recht, in Deutschland zu bleiben.

Das Bamf stellt keinen Aufenthaltstitel nach Profilanalyse aus. Ein Aufenthaltstitel muss durch eine Profilanalyse erteilt werden.Nicht das Herkunftsland (Afghanistan, Syrien usw.), sondern die Anpassung der Person an die europäische Kultur und Zivilisation sollte unbedingt in Frage gestellt werden.

Lgbtq-Asylbewerber aus der Türkei sind definitiv viel moderner, kultivierter und zivilisierter, harmloser und mit der europäischen Zivilisation vereinbar. DIES SOLLTE DAS HAUPTKRITERIUM SEIN!

Das Bamf bzw. die Bamf-Zentrale in Hamburg nimmt eine solche Auswahl oder Bewertung jedoch nicht vor. Solange es sich um Afghanen oder syrische Araber handelt, reicht das für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus. Die Forschung zeigt aber, dass es vor allem Afghanen und Araber sind, die Straftaten begehen. Es gibt keinen einzigen türkischen LGBTQ-Asylbewerber. Und es wird auch keinen geben, weil es eine Zivilisation gibt.

Es gibt viele Beschwerden über das Bamf in Hamburg. Vor allem gegen türkische LGBTQ-Asylsuchende wollen sie keine Aufenthaltserlaubnis erteilen und lehnen sie ab. Es unternimmt große Anstrengungen, sie abzuschieben. Es diskriminiert türkische Lgbtq-Asylbewerber und trifft rechtswidrige Entscheidungen. Das Bamf (Hamburg) verstößt gegen europäische Menschenrechte. Als Presse verfolgen und recherchieren wir abgelehnte türkische Lgbtq-Asylbewerber.

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Artikel 8: Garantiert die Achtung des Privat- und Familienlebens. Ein Abschiebungsverfahren kann zu einer Verletzung dieses Rechts führen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kann in Fällen der Abschiebung von LGBTQ+-Personen Urteile zur Verletzung dieser Artikel erlassen.

Die Abschiebung von LGBTQ+-Personen in ein Land, in dem sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität Probleme haben, ist sowohl nach internationalem Recht als auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verboten.

Das Bamf Hamburg muss seine Diskriminierung von türkischen LGBTQ-Asylsuchenden beenden, seine Ablehnungsbescheide gegen türkische LGBTQ-Asylsuchende sofort zurücknehmen und menschenrechtskonforme Aufenthaltsgenehmigungen ausstellen.Es gibt so viele Beschwerden über das Bamf Hamburg, dass wir uns beim Hohen Kommissar der Vereinten Nationen beschweren werden. Wir planen eine Beschwerde bei der Europäischen Menschenrechtskommission.Wir werden weiterhin die homophoben, skrupellosen und bösartig diskriminierenden Entscheidungen des Hamburger Bamf, insbesondere gegen türkische LGBTQ-Asylsuchende, aufdecken.

In den Spiegel-Nachrichten vom 17. Juni 2022 https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bamf-asylpraxis-diskriminiert-homosexuelle-gefluechtete-a-03db5070-1131-482c-8303-7ed0d4d5a084 werden auch die homophoben, rechtswidrigen und hässlichen Entscheidungen des Bamf gegen LGBTQ-Flüchtlinge im Allgemeinen erwähnt. Das deutsche Innenministerium muss sofort eingreifen, „um sicherzustellen, dass kein LSBTQ-Flüchtling abgelehnt wird, und um die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen zu legalisieren und zu schützen, da das Bamf sonst Deutschland einen schlechten Ruf und einen schwarzen Fleck auf dem LSBTQ-Thema gibt.

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